Home
Wir über uns
Portfolio
Unsere Kunden
Sie als Kunde
Kontakt
AGB
Impressum
Anfahrt
Links & Feeds
Besinnliche Feiertage
       

AGB

§1 Allgemeines

Folgene Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Verträge, die mit der Firma „OZ Engineering Company KG“, Fuggerstraße 3, 89233 Neu-Ulm, geschlossen werden. Abweichende AGBs der Vertragspartner sind und werden nicht Vertragsbestandteil. Werden Nebenabreden bzw. besondere Abmachungen getroffen, dann sind sie nur verbindlich, wenn sie auch schriftlich bestätigt wurden.
Der Vertragspartner (Kunde) bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Ist er jünger, so ist die Zustimmung der Eltern notwendig. Der im folgenden verwendete Begriff für Ware erstreckt sich sowohl auf dingliche, als auch auf geistige oder in Form von Arbeit erbrachte Leistung.


§2 Web -Links

Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der über unsere Webseiten gelinkten und/oder eingespielten Seiten haben.
Aus diesem Grunde distanzieren wir, „OZ Engineering Company KG“, uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle Seiten, zu denen Links führen.
Für Schäden, die evtl. daraus entstehen können bzw. evtl. entstanden sind, haften wir nicht.


§3 Preise

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen fallen weg, wenn der Käufer am Fälligkeitstag nicht bezahlt. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung.


§4 Lieferzeit


Wenn kein bestimmter Liefertermin oder keine kürzere oder längere Lieferzeit ausdrücklich vereinbart ist, beträgt die Lieferzeit 2 Monate vom Eingang der Bestellung an. Wird die Lieferung ohne unser Verschulden unmöglich (§275 BGB), so sind wir von der Pflicht zur Lieferung frei. Dies gilt insbesondere für die Fälle höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen und Erkrankung.


§5 Lieferverzug

Haben wir eine fest vereinbarte Lieferfrist oder einen Liefertermin nicht einhalten können, so muß uns der Käufer nach §326 BGB eine Nachfrist von einem Monat für die Lieferung gewähren. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten.


§6 Zahlungsbedingungen für Ware

Die Ware ist sofort nach Erhalt rein netto zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig.
Der Zahlungsverzug berechtigt uns für seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen. Nach Kaufabschluss auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art gegen den Käufer lassen in jedem Fall alle Ansprüche aus jüngeren Lieferungen sofort fällig werden und berechtigen uns daneben zum sofortigen Rücktritt. Bei Aufträgen über 1.000 Euro netto sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme zu berechnen.


§7 Gewährleistung

Mängelrügen, die offensichtliche Mängel betreffen, sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe der behaupteten Mängel bei uns anzuzeigen. Nach Fristablauf gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert. Haben wir mangelhaft geliefert, so können wir binnen eines Monats nach Zugang der Mängelrüge durch Lieferung mangelfreier Ware Ersatz leisten. Solange sind die Ansprüche des Käufers auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.
Werden durch den Käufer Mängel angezeigt, die sich als unberechtigt erweisen bzw. durch Falschbedienungen, falsche Aufbewahrung oder Nutzung hervorgerufen wurden, ist „OZ Engineering Company KG“ berechtigt, die ihr dadurch zusätzlich entstehenden Aufwendungen dem Käufer in Rechnung zu stellen.


§8 Kreditschutz

Ist die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung unserer Verpflichtung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Die Kreditwürdigkeit ist zweifelhaft, wenn: der Käufer in den letzten 3 Jahren vor der Auftragserteilung die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. In den letzten 3 Jahren vor der Auftragserteilung ein Konkurseröffnungsantrag über sein Vermögen mangels Masse abgewiesen wurde. ein allgemeines Veräußerungsverbot gegen ihn erlassen wird. der Käufer selbst erklärt, er könne nicht zahlen. die Kreditauskunft einer Bank oder Auskunftei negativ ist. Etwaige bestehende Forderungen aus schon erfolgten Lieferungen werden bei Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers sofort fällig, auch wenn andere Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.


§9 Haftung

Wir übernehmen keine Haftung für die angebotenen Dienste oder Informationen und aus deren Nutzung resultierenden Folgeschäden. Dies gilt auch für die von Dritten angebotenen Dienste und Informationen. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. „OZ Engineering Company KG“ haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von eMail - Nachrichten oder anders übermittelten Informationen. Grundsätzlich übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung unserer verschiedenen Angebote entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes, maximal jedoch auf 250,00 Euro, beschränkt.


§10 Datenspeicherung

Die im Auftrag oder einer Bestellung angegebenen Daten dürfen von „OZ Engineering Company KG“ maschinell verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.


§11 Geltungsbereich

Für die Gewährleistungbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, ist der Vertrag so auszulegen, dass der mit der betreffenden Formulierung verfolgte Zweck erreicht wird. Die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen der AGB wird hiervon nicht berührt.


§12 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Neu-Ulm.

 
   
   
   
Top